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Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Ulrich Montgomery, zeigte sich gestern sichtlich erleichtert. Denn mit einer

überraschend großen Mehrheit…

Beschlossene Sache: Was die Lockerung des Fernbehandlungsverbots konkret bedeutet

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Ulrich Montgomery, zeigte sich gestern sichtlich erleichtert. Denn mit einer

überraschend großen Mehrheit sind die Mitglieder auf dem 121. Deutschen Ärztetag dem Vorschlag des Vorstandes gefolgt und haben für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes gestimmt. Damit ist der Weg bereitet, dass zukünftig Ärzte ihre Patienten auch per Telefon, Videokonferenz oder über das Internet behandeln und beraten dürfen. Und das auch dann, wenn sie sich vorher noch nie gesehen haben, d.h. der Patient bislang noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war.

Bedingung für diese Regelung ist die ärztliche Vertretbarkeit der Behandlung sowie die Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflicht bei der Befunderhebung, Beratung und Dokumentation. Außerdem muss der behandelnde Arzt den Patienten ausreichend über die Form der Beratung und Behandlung über das gewählte Kommunikationsmedium aufklären.

Regelung enthält Einschränkungen

 

Die jetzt getroffene Regelung enthält aber auch einige Einschränkungen. So dürfen z.B. keine Krankschreibungen per Fernbehandlung über Telekommunikationskanäle ausgestellt werden. Ebenfalls nicht erlaubt sind Verordnungen ausschließlich im Rahmen der Fernbehandlung.

Regelung muss jetzt von Landesärztekammern übernommen werden

 

Die in der BÄK getroffene Vereinbarung zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots muss jetzt in den einzelnen Landesärztekammern (LÄK) der Bundesländer ebenfalls noch bestätigt werden. Nach Ansicht von Experten kann sich dieser Prozess noch ein bis zwei Jahre hinziehen.

Was das für den Patienten bedeutet

 

Das Angebot von telemedizinischen Leistungen dürfte besonders die Behandlungsqualität bei Patienten in ländlichen bzw. schwach erschlossenen Gebieten deutlich verbessern und Versorgungslücken schließen. Zudem ist das auch ein Schritt in die richtige Richtung, um weniger mobile Menschen zu erreichen.

Zum anderen können durch die beschlossene Lockerung zusätzliche digitale Angebote erstellt werden, die sich besonders an die junge und sehr internetaffine Generation richten und im Bereich Vorsorge und Chronische Erkrankungen angesiedelt sind.

 

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